Ab dem 27. April gilt in Baden-Württemberg die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ab dem 27. April gilt in Baden-Württemberg die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Wichtigste auf einen Blick.

« Gemeinderat beschließt Haushalt 2020 Markus Grübel, MdB: Die Wirtschaft muss wieder angekurbelt werden »

Jetzt teilen: