Wichtige Entscheidung für die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der kommunalpolitischen Willensbildung während Corona


Damit Stadtverwaltung und der Gemeinderat auch in Zeiten von Kontaktvermeidung handlungsfähig und beschlussfähig bleiben, wurde nach erfolgreichem Testlauf einer digitalen Gemeinderatssitzung  die Änderung der Hauptsatzung in der Präsenz-Sitzung am 16.11.2020 einstimmig beschlossen. Damit ist eine Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum zulässig, wenn schwerwiegende Gründe eine ordnungsgemäße Sitzung nicht zulassen. Schwerwiegende Gründe sind z.B. Naturkatastrophen, Seuchenschutz oder außergewöhnliche Notsituationen.
Damit auch interessierte Bürger an der öffentlichen Sitzung teilnehmen können, wird die Videokonferenz (die erste ist am 30.11.2020) auf die große Leinwand im Quadrium übertragen. Die Stadt Wernau ist eine der ersten Städte, die diese Sitzungsform umsetzt.

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